Rückforderung der Mietkaution
Die Mietkaution gilt allgemein als Sicherheitsleistung und wird bei einem Mietverhältnis für noch verbleibende Forderungen des Vermieters für Miete an sich, Nebenkosten und Reparaturleistungen verwendet. Die Kaution kann z.B. in bar oder als Bürgschaft über Mietkautionsversicherungen gewährleistet werden. Diese Sicherheitsleistung darf dennoch bei Mietwohnungen nicht das Dreifache der Grundmiete übersteigen. Interessant ist auch, wenn Mieter und Vermieter vereinbaren, dass die Kaution zu Beginn des Mietverhältnisses erbracht werden muss, rechtmäßig dem Mieter drei Monatsraten dafür zustehen. Nach Beendigung der Miete hat der Vermieter innerhalb von 3 bis 6 Monaten ausstehende Forderungen darzulegen oder bei Ausstehen von Betriebskosten innerhalb der vorgeschriebenen 12 Monate auszuzahlen.
Sollte sich dennoch nach angemessener Zeit nichts tun, ist es angebracht, als Mieter die Korrespondenz zu suchen. Dazu hier ein entsprechender Vorschlag.
Chaos nach dem Wechsel des Stromanbieters? Anschreiben zur Klärung der Stromversorgung
Trotz bezahlter Abrechnung/Abschläge erfolgt eine Androhung von Stromsperre? Zugegeben – es ist ein Ausnahmezustand. Doch im Alltag kann es immer einmal den Einen oder Anderen treffen: Chaos nach dem Wechsel des Stromanbieters. Per Vertragsänderung bietet der neue Vertragspartner die Aufkündigung und problemlose Datenabwicklung an. Doch leider besteht der alte Stromanbieter weiter auf Bezahlung, währenddessen der neue Anbieter als Vertragspartner regelmäßig bezahlt wird. Wie kann man sich zügig und ohne größeren Aufwand behelfen, um diese stressende Situation zu lösen? Welchen Text sollte man verfassen? Die unten anliegenden Vorlagen haben sich bei derartigen Fällen bereits erfolgreich bewährt. Diese Textvorschläge dienen zur Klärung der Umstände und können als Email, Fax oder Brief auch per Einschreiben versandt werden. Erforderlich sind lediglich die Kontaktdaten wie z.B. Emailadresse aus den Webseiten oder die Adressdaten von eingehenden Benachrichtigungen, um eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Diese Variante beinhaltet ein Musterschreiben für den alten, als auch für den neuen Stromanbieter, um beide Parteien direkt in die Problematik einzubeziehen und eine Lösung zu veranlassen.
Kündigung von Zusatzoptionen
Es ist hier und da zu beobachten, dass Verkäufer von Kommunikations- und Telesparten ohne den Kunden vollständig darüber aufzuklären, kleine Zusatzoptionen mit verkaufen.
Diese Optionen sind oft nicht erwünscht oder haben keinen eigentlichen Verwendungszweck für den verbrauchenden Kunden. Hier gilt es entsprechend schnell und innerhalb von 14 Werktagen nach Abschluss und erfolgter Übermittlung der Vertragsdaten umgehend zu reagieren, um unnötige Mehrkosten und Ärger zu vermeiden. Unseriöse Berater buchen oft ohne Aufklärung und Nachfragen diese Optionen zusätzlich und spekulieren auf Nichtreaktion der Kunden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass vorerst kostenlose Optionen in TV/Telefonie/Internet sich stillschweigend um mehrere Monate verbindlich verlängern können. Daher hier ein Textbeispiel, wie sich Ärger und Mehraufwendungen vermeiden lassen, indem man einfach diese Mustervorlage für sich anpasst und zügig per Fax oder Post versendet.















