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8th
FEB

Reaktion auf Abmahnung Urheberrecht im Internet

Posted by Hagen | Filed under Business - Geschäftskorrespondenz, Forderungsschreiben, Wider-/Einsprüche, Zahlungsmodalitäten

Anlass:

Aktuell zieht Pinterest gerade mit der Urheberrechtsdiskussion und möglichen Abmahnungswellen das Interesse der Netzgemeinde auf sich. Wie auch bei Google+ und Facebook sollte man sich bewusst sein, dass das Teilen von Inhalten ohne Einwilligung der Rechteinhaber eine Rechtsverletzung ausmacht. Tatsächlich kann derjenige, dessen Inhalte man teilt, wenn es ihm nicht passt, mit einer kostenpflichtigen Abmahnung reagieren. Die Thematik ist oft ein wenig verzwickt, da im Internet einerseits gewünscht wird, dass sich Informationen verbreiten, andererseits jedoch urheberrechtliche Inhalte, wie z.B. Bilder, Musik und Software nur mit Einwilligung der Rechteinhaber verbreitet werden dürfen. Das Urheberrecht ist letztlich nicht für Nutzer, sondern ursprünglich für den Schutz von geistigem Eigentum gemacht worden. Schließlich findet es Niemand lustig, wenn dessen Ideen von Anderen zu Geld gemacht werden.  Man sollte also einfach Quellenangaben machen und keine Inhalte teilen oder posten, bei denen eine Rechtsverletzung stark zu vermuten ist. Texte mit erkennbaren Beleidigungen und Bilder von bekannten Fotografen zählen dabei auch dazu. Schaltflächen, die für Empfehlungen dienen, sind ein guter Hinweis darauf, dass der Rechteinhaber wohl damit einverstanden ist. Die Textvorlagen auf text-vorlagen.de sind übrigens kostenlos verfügbar und eine Anwendung bzw. das Teilen der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht. ;)

Hier ein Textvorschlag, mit dem man vorerst bei kleineren Fällen reagieren kann. Je nach Fachverständnis oder Dimension des Falles sollte man sich gegebenenfalls vor einer Reaktion mit einem Anwalt zusammensetzen.

Dateien:

reaktionabmahnungurheberrecht0212.pdf

reaktionabmahnungurheberrecht0212.doc

Reader's Comments

  1. Oli |

    Ein interessantes Thema, da muss einiges in der Rechtsprechung entschieden werden. Schöne Idee, um zu reagieren.

  2. Eric F. |

    Dazu wurde schon viel entschieden.
    Eine schöne Übersicht zu diesem Thema ist unter anderem hier aufgeführt:
    http://spreerecht.de/social-media-2/2012-02/pinterest-und-die-rechtlichen-grenzen-beim-teilen-und-verlinken

    Ich habe text-vorlagen.de als Favorit gesichert und greife dann und wann gern einmal darauf zurück, wenn ich dann auch nicht den Text komplett übernehme, erspare ich mir doch wirklich sehr viel Zeit. ;)
    Alles Gute!

  3. Conrad |

    Netter Post, ich komme jetzt regelmaessig

  4. Angelo |

    Interessanter Beitrag.Ich habe einige tolle Gedankenanstoesse gekriegt. Freue mich schon auf neue Beitraege zum Thema.

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