Anmahnung an den Vermieter
Gleichgültig ob man als Mieter die Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund ausspricht, empfiehlt es sich, vorab eine Anmahnung zu formulieren. Ein Mieter kann seinerseits aus wichtigem Grund fristlos das Mietverhältnis kündigen, wenn Pflichten des Vermieters vernachlässigt und eine Mängelbeseitigung abgelehnt werden.
Sollte trotz vergangener, vorbehaltloser Einzahlung der Miete durch den Mieter und Kenntnis des Mangels durch den Vermieter, keine Reaktion erfolgt sein, kann man hier auch eine Abmahnung mit Mietminderung verknüpfen. Hier sollte man jedoch vorab Rat über einen Rechtsverständigen beziehen, um das Mietzinsminderungsrecht effektiv zu nutzen. Denn trotz Kenntnisnahme des Vermieters, ist ein Mieter nicht in der Lage, die Kürzung rückwirkend geltend zu machen.
Hier klicken für PDF-Ansicht:
Schreibe einen Kommentar