Bereitschaft zur Schuldentilgung mit Hinweis auf Pfändungsschutz
Als Empfänger von Sozialleistungen, die bereits Anträge auf Vollstreckungs- und Pfändungsschutz beantragt haben, aber dennoch gewillt sind, ihre Schulden zu begleichen, – ist dieses freundlich und direkt formulierte Anschreiben für den Vertreter des Gläubigers geeignet. Damit einigt man sich gütlich auf eine Ratenzahlung, die dem Gläubiger Zahlungssicherheit und für den Schuldner künftig eine neue Verhandlungsbasis für die Tilgung verschaffen.
Die freundliche und kommunikative Aktion und Reaktion gewährleistet, dass die monetären Interessen aller Parteien gewahrt werden und eine Basis gegeben ist, um die Finanzen in den Griff zu bekommen.
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