Bitte auf Verzicht einer Vollstreckung
Liegt erst einmal ein Vollstreckungstitel vor, so ist es meist Verhandlungssache, wie darüber entschieden wird. Die Bitte auf Verzicht ist durchaus für den Einen oder Anderen angebracht, wenn auch die Chancen gering sind voll damit durchzukommen. Doch damit ist oft eine Verhandlungsspielraum gegeben, der z.B. Niedrigstraten ermöglicht und dem Anwalt, der die Forderung durchzusetzen wünscht, den guten Willen zeigt.
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