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Kostenlose Schufa-Auskunft einholen
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung) hat sämtliche personenbezogenen Informationen über die Bonität und das Kaufverhalten. Die Daten werden von Banken und Unternehmen übermittelt. Die SCHUFA verwaltet daher Millionen Verbraucherdaten in Ihren Datenbanken, die von den unterschiedlichsten Institutionen abgerufen werden können. Durch diese Fülle sind laut Presse auch Fehler in der Berechnung der Score-Werte und Angaben zu verzeichnen. Daher sollte man in regelmäßigen Abständen seine eigene Auskunft einholen, um gegebenenfalls Korrekturen vornehmen zu können. Dieser Anspruch der Auskunft wurde im Bundesdatenschutzgesetz unter § 34 geregelt.
Auf postalischem Weg reicht ein formloser Auskunftsantrag aus. Es ist lediglich zur Identifikation eine beidseitige Kopie des deutschen Personalausweises hinzuzufügen. Dieses Textmuster ist lediglich anzupassen und abzuschicken.
Anschreiben an die Krankenkasse für Übernahme der Kosten von Präventionsmaßnahmen zur Gesundheitsförderung
Es gibt sämtliche Seminare und Kurse im Bereich der Gesundheitsförderung, deren Kosten ganz oder teilweise bei den Krankenkassen erstattet werden können. Um die Versicherten an einen gesunden Lebensstil heranzuführen, sind die Gesundheitskurse für die Krankenkassen ein wichtiges Mittel. Einige Krankenkassen haben dazu auch ein eigenes Kursangebot. Dafür gibt es im Sozialgesetzbuch V (§ 20/20a) eine Vorgabe für die Beteiligung der Krankenkassen, um ihren Mitgliedern die Kosten von Selbsthilfen und Prävention zu erstatten. Möchte man seine Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressbewältigung, Entspannung oder Suchtmittelkonsum ändern, ist hier jeweils natürlich bei der Krankenkasse nachzufragen und sich zu informieren. Auch für Schwangere bietet es sich an, eigens Kurse, wie z.B. Schwimmen oder Gymnastik, zu beantragen und abzusprechen.
Das Textmuster dient zur Vorlage zur Rückerstattung der Kosten bei den Krankenkassen. Ausschlaggebend ist, dass man sich vorab eigens über seine Situation bei der Krankenkasse informiert hat, um das Beste für sich heraus zu holen.
Mit Auskunftsersuchen Daten und Informationen von Unternehmen und Behörden abrufen
Viele Institutionen haben die Daten von einem selbst, die man tatsächlich auch einfach einmal eben so abfragen kann. Mindestens einmal im Jahr kann man kostenlos von Unternehmen und Behörden den eigenen, dort jeweils gespeicherten Datensatz abrufen und auch gegebenenfalls eine Löschung veranlassen. Nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) kann man auf eine Begründung der Anfrage als Verbraucher komplett verzichten und einfach neugierig sein.
Deine Daten. Deine Angelegenheit. Deine Privatsphäre.
Auch die jeweiligen Meldeämter, Polizeibehörden oder Mobilfunkanbieter geben mit einem formlosen Anschreiben über die jeweiligen Daten und die Empfänger Auskunft, da sie dazu zwingend verpflichtet sind. Da man sich an die Aufsichtsbehörde bzw. an die Landesdatenschutzbehörde wenden kann, falls nach gesetzter Frist keine Auskunft erfolgt, ist die Aussicht auf Auskunft sehr hoch. Anbieter im mobilen Bereich speichern heute neben dem jeweiligen Kommunikationsverhalten auch Bewegungsprofile mithilfe der genutzten Funkzellen. Unternehmen aus dem Alltag haben der Bitte um Auskunft des Sachverhalts selbstverständlich ebenfalls nachzukommen, um hier etwaigen Adresshändlern auf die Spur zu kommen, denen man nicht bewusst die Erlaubnis mit dem Umgang seiner Daten gegeben hat. Hier wäre ein Widerspruch bzw. die Löschung eine mögliche Folge. Daten, wie z.B. Name, Anschrift und Geburtsdaten können von Firmen und anderweitigen Unternehmungen für eigene Werbeaktionen ohne Einwilligung genutzt werden. Dazu hier ein Textmuster für unterschiedliche Abfragen von Datensätzen als Auskunftsersuchen.