Formloser Urlaubsantrag
Als Arbeitnehmer besteht das Recht auf eine bezahlte Freistellung von dem beruflichen Alltag, von dem es sich zu erholen gilt. Daher auch die Bezeichnung – Erholungsurlaub. Die übliche Regelzeit des jeweiligen Anspruchs beträgt bis zu 6 Wochen im Jahr und ist erst nach einem halben Jahr durchgehender Beschäftigung durchzusetzen. Während der Urlaubszeit steht dem Mitarbeiter Urlaubsentgelt zu und richtet sich nach dem Einkommen der letzten 13 Wochen, ohne dabei Vergütungen für Überstunden zu berücksichtigen.
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