Kündigung bzw. Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Die Kündigung bedeutet im Groben eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses (hier) durch den Arbeitnehmer. Dabei ist darauf zu achten, dass der Arbeitsvertrag an sich eingehalten und das Recht garantiert, einmal geschlossene Vereinbarungen wieder aufzulösen. Wichtig ist dabei auch, dass die Kündigung an sich rechtsgestaltenden Charakter hat. Denn im Moment des Zugangs einer wirksamen Kündigung innerhalb der gesetzten Frist gilt der Vertrag als unwiderruflich beendet. Bei einem Arbeitsverhältnis kann meist bei einer Frist von 4 Wochen gekündigt werden, wobei der 15. oder letzte Tag des Monats vorgezogen wird.
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