Nutzungsüberlassungserklärung bei Geräten etc.
Gegebenenfalls man hat ein Gerät zu verleihen, da es durch ein Beschäftigungsverhältnis oder Projekt notwendig ist. Hierbei sollte man doch auch schriftlich vereinbaren, dass man das Gerät weitergegeben hat. Die schriftliche Form der Vereinbarung hilft nicht nur bei einer späteren Erinnerungserleichterung, sondern auch bei der Absicherung von Besitzansprüchen. Die Überlassungserklärung dokumentiert den Wechsel eines Gegenstandes zwischen zwei Personen.
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