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8th
FEB
Reaktion auf Abmahnung Urheberrecht im Internet
Post von Hagen | Archiviert unter Business - Geschäftskorrespondenz, Forderungsschreiben, Wider-/Einsprüche, Zahlungsmodalitäten
Anlass:
Aktuell zieht Pinterest gerade mit der Urheberrechtsdiskussion und möglichen Abmahnungswellen das Interesse der Netzgemeinde auf sich. Wie auch bei Google+ und Facebook sollte man sich bewusst sein, dass das Teilen von Inhalten ohne Einwilligung der Rechteinhaber eine Rechtsverletzung ausmacht. Tatsächlich kann derjenige, dessen Inhalte man teilt, wenn es ihm nicht passt, mit einer kostenpflichtigen Abmahnung reagieren. Die Thematik ist oft ein wenig verzwickt, da im Internet einerseits gewünscht wird, dass sich Informationen verbreiten, andererseits jedoch urheberrechtliche Inhalte, wie z.B. Bilder, Musik und Software nur mit Einwilligung der Rechteinhaber verbreitet werden dürfen. Das Urheberrecht ist letztlich nicht für Nutzer, sondern ursprünglich für den Schutz von geistigem Eigentum gemacht worden. Schließlich findet es Niemand lustig, wenn dessen Ideen von Anderen zu Geld gemacht werden. Man sollte also einfach Quellenangaben machen und keine Inhalte teilen oder posten, bei denen eine Rechtsverletzung stark zu vermuten ist. Texte mit erkennbaren Beleidigungen und Bilder von bekannten Fotografen zählen dabei auch dazu. Schaltflächen, die für Empfehlungen dienen, sind ein guter Hinweis darauf, dass der Rechteinhaber wohl damit einverstanden ist. Die Textvorlagen auf text-vorlagen.de sind übrigens kostenlos verfügbar und eine Anwendung bzw. das Teilen der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht.
Hier ein Textvorschlag, mit dem man vorerst bei kleineren Fällen reagieren kann. Je nach Fachverständnis oder Dimension des Falles sollte man sich gegebenenfalls vor einer Reaktion mit einem Anwalt zusammensetzen.
6th
AUG
Abmahnung an den Vermieter
Post von Hagen | Archiviert unter Allgemein, Beschwerdeschreiben, Forderungsschreiben, Mahnung, Mietangelegenheiten, Wider-/Einsprüche, Zahlungsmodalitäten
Anlass:
Gleichgültig ob man als Mieter die Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund ausspricht, empfiehlt es sich, vorab eine Abmahnung zu formulieren. Ein Mieter kann seinerseits aus wichtigem Grund fristlos das Mietverhältnis kündigen, wenn Pflichten des Vermieters vernachlässigt und eine Mängelbeseitigung abgelehnt werden.
Sollte trotz vergangener, vorbehaltloser Einzahlung der Miete durch den Mieter und Kenntnis des Mangels durch den Vermieter, keine Reaktion erfolgt sein, kann man hier auch eine Abmahnung mit Mietminderung verknüpfen. Hier sollte man jedoch vorab Rat über einen Rechtsverständigen beziehen, um das Mietzinsminderungsrecht effektiv zu nutzen. Denn trotz Kenntnisnahme des Vermieters, ist ein Mieter nicht in der Lage, die Kürzung rückwirkend geltend zu machen.
3rd
JAN
Reaktion auf Mahnung
Post von admin | Archiviert unter Mahnung, Wider-/Einsprüche
Anlass:
Eine Mahnung trifft ein und es ist besser zu reagieren. Auch wenn eine Mahnung unberechtigt ist, bedarf es einer sachlichen Klärung.
30th
AUG
Reaktion auf unberechtigte Zahlungsaufforderung durch dubiose Inkasso
Post von Hagen | Archiviert unter Internetangelegenheiten, Mahnung, Tutorials/Leitfäden, Wider-/Einsprüche
Anlass:
Eine Inkassounternehmung schickt eine Zahlungsaufforderung zu, mit dem Hinweis unverzüglich zu zahlen. Die Firma , die sich als Gläubiger herausstellt, ist unbekannt oder man ist sich sicher keinerlei Geschäfte mit diesem Unternehmen abgeschlossen zu haben.
Dazu hier ein Schreiben als Reaktion – das im Bedarfsfall bequem angepasst werden kann. Anbei ist ein kleines Tutorial zur Handhabung in diesen Fällen, das jedoch kein juristisches Fachwissen widerspiegelt.
24th
JUN
Reaktion auf “Abzocke”-Zahlungsaufforderung
Post von Hagen | Archiviert unter Forderungsschreiben, Internetangelegenheiten, Mahnung, Wider-/Einsprüche
Anlass:
…durch die Weitergabe von Daten ist es dubiosen Unternehmen mittlerweile möglich, Daten von Verbrauchern insofern zu missbrauchen, daß einfach ein Vertragsabschluss behauptet wird und unter “Mahnschreiben”, die meist als Serienbrief zu erkennen sind, ein Inkassoverfahren androhen.
Doch bevor man aus Bequemlichkeit oder durch die einschüchternden Formulierungen unberechtigten Forderungen nachkommt, sollte man besser einen Anwalt aufsuchen, die Verbraucherzentrale informieren und das Zustandekommen des Vertrages in Frage stellen!
23rd
MRZ
Antwortschreiben auf unberechtigte Filesharing-Abmahnung
Post von Hagen | Archiviert unter Forderungsschreiben, Internetangelegenheiten, Wider-/Einsprüche
Anlass: Eine Anwaltskanzlei schickt Dir eine Abmahnung mit beiliegender Unterlassungserklärung und einer dreistelligen Geldforderung aufgrund eines Filesharing-Vorwurfs zu.
Das Schreiben dient zur näheren Erläuterung der Umstände und ist eine Reaktion, deren praktischer Erfolg und Rechtswirksamkeit nicht gewährleistet werden kann und darf. D.h. in diesem Fall ist es generell zu empfehlen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um etwaigen Geschäftemachern sicher entgegen zu treten.
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