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Vorsorge-Vollmacht
Für den Fall der Fälle kann man Vertraute, Verwandte oder Bekannte bevollmächtigen, um persönliche und vermögensrechtliche Angelegenheiten zu
vertreten. Es ist natürlich zu hoffen, diese nicht in Anspruch zu nehmen zu müssen… Dieser Textvorschlag dient als Orientierung ist je nach eigener Situation noch einmal abzusprechen und zu überarbeiten.