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Unterlassungserklärung allumfassend einfach formuliert
Einige Mitmenschen verbreiten mithilfe von Informationen (z.B. bei Datenmissbrauch) ihre oft auch eigennützigen Botschaften an einzelne oder mehrere Personen. Daraus resultierend, können sich Betroffene gestört oder belästigt fühlen oder nachweislich eingeschränkt und geschädigt sein.
Einige Mitmenschen greifen daher nach kurzer Forderung nach Beendigung dieser Verhaltensformen zu einer Unterlassungserklärung. Diese definiert klar die Art und Weise des lästigen Umstandes und kann auch eine Vertragsstrafe beinhalten. Pflichtvergessenheit und Zuwiderhandlung können in den Unterlassungserklärungen auch von einem fachkundigen Rechtsanwalt genauer formuliert und im Rahmen der Gesetzgebung dargelegt werden.