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Aufhebung einer Einzugsermächtigung
Die Beendigung einer vergebenen Einzugsermächtigung an eine einziehende Instanz ist durch den Widerruf bzw. Beendigung der Ermächtigung gewährleistet. Diese sollte möglichst schriftlich erteilt und von dem ehemaligen Zahlungsempfänger bestätigt werden. Oft erübrigt sich diese schriftliche Widerrufung bei Beendigung oder Kündigung von Verträgen (z.B. Mietvertrag), da die Kündigung an sich die Beendigung des Verhältnisses dokumentiert. Ist man mit einer weiteren Abbuchung nicht einverstanden, kann man die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Bank widerrufen. Der eingezogene Geldbetrag wird dann auf das Konto zurückgebucht.
Muster einer Einzugsermächtigung
Eine Einzugsermächtigung ist das üblichste Lastschriftverfahren und wird einem Zahlungsempfänger erteilt. Ist man als Verbraucher bzw. Kunde mit der Abbuchung nicht einverstanden, kann man diese Lastschrift auch innerhalb von sechs Wochen widerrufen. Der eingezogene Betrag wird dann auf das Konto von der Bank zurückgebucht. Die einziehende Partei hat bei einer Einzugsermächtigung damit z.B. auch bei ungedeckten Konten keine absolute Zahlungsgarantie.