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26th
MRZ

Reaktion auf unzureichende Antwort einer Haus- bzw. Mietverwaltung

Post von Helga | Archiviert unter Absagen, Anfragen/Bitten, Ankündigungen, Behörden/Ämter, Business - Geschäftskorrespondenz, Forderungsschreiben, Mahnung, Mietangelegenheiten, Wider-/Einsprüche, Zahlungsmodalitäten

Anlass:

Häh?…nachdem man eine Betriebskostenabrechnung nicht  verstanden hat, bat man um Klärung. Als Antwort kommen von der Verwaltung Floskeln, Empfehlungen und Interpretationen, die den einen oder anderen Mieter emotional beschäftigen. Was nun zu tun? Mieterschutz- und Betriebskostenvereine geben dem Mieter recht, dass eine Abrechnung klar und schlüssig, wie auch gesetzlich festgelegt, darzulegen ist. Daher hier eine Textidee als Vorschlag, um auf weiter unverständliche Schreiben zügig zu reagieren. Weiterhin gilt es, bei derartigen Missverständnissen je nach „Schieflage“ immer Hilfe von Dritten anzunehmen und den Rat von Profis einzuholen. Ein Anwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht kann hier auch recht hilfreich sein. ;)

21st
FEB

Einigung auf Ratenzahlungen als Reaktion auf Forderungen

Post von Helga | Archiviert unter Anfragen/Bitten, Business - Geschäftskorrespondenz, Entschuldigungen, Zahlungsmodalitäten

Anlass:

Eine größere Forderung wird fällig. Diese ist zwar nicht spontan zu bewältigen, aber in überschaubaren Teilzahlungen umzusetzen. Um hier zügig zu reagieren, einfach die Textvorlage entsprechend an die eigenen Belange anpassen. Berechtigten Ansprüchen sollte damit eine schnelle Reaktion folgen können. Danach ist lediglich die jeweilige Zustimmung abzuwarten und den Forderungen gerecht zu werden. Als Schuldner signalisiert man mit der Formulierung seine Zahlungsbereitschaft.

8th
FEB

Reaktion auf Abmahnung Urheberrecht im Internet

Post von Hagen | Archiviert unter Business - Geschäftskorrespondenz, Forderungsschreiben, Wider-/Einsprüche, Zahlungsmodalitäten

Anlass:

Aktuell zieht Pinterest gerade mit der Urheberrechtsdiskussion und möglichen Abmahnungswellen das Interesse der Netzgemeinde auf sich. Wie auch bei Google+ und Facebook sollte man sich bewusst sein, dass das Teilen von Inhalten ohne Einwilligung der Rechteinhaber eine Rechtsverletzung ausmacht. Tatsächlich kann derjenige, dessen Inhalte man teilt, wenn es ihm nicht passt, mit einer kostenpflichtigen Abmahnung reagieren. Die Thematik ist oft ein wenig verzwickt, da im Internet einerseits gewünscht wird, dass sich Informationen verbreiten, andererseits jedoch urheberrechtliche Inhalte, wie z.B. Bilder, Musik und Software nur mit Einwilligung der Rechteinhaber verbreitet werden dürfen. Das Urheberrecht ist letztlich nicht für Nutzer, sondern ursprünglich für den Schutz von geistigem Eigentum gemacht worden. Schließlich findet es Niemand lustig, wenn dessen Ideen von Anderen zu Geld gemacht werden.  Man sollte also einfach Quellenangaben machen und keine Inhalte teilen oder posten, bei denen eine Rechtsverletzung stark zu vermuten ist. Texte mit erkennbaren Beleidigungen und Bilder von bekannten Fotografen zählen dabei auch dazu. Schaltflächen, die für Empfehlungen dienen, sind ein guter Hinweis darauf, dass der Rechteinhaber wohl damit einverstanden ist. Die Textvorlagen auf text-vorlagen.de sind übrigens kostenlos verfügbar und eine Anwendung bzw. das Teilen der Inhalte ist ausdrücklich erwünscht. ;)

Hier ein Textvorschlag, mit dem man vorerst bei kleineren Fällen reagieren kann. Je nach Fachverständnis oder Dimension des Falles sollte man sich gegebenenfalls vor einer Reaktion mit einem Anwalt zusammensetzen.

18th
NOV

Allgemeine Reaktion auf Beschwerde

Post von Helga | Archiviert unter Beschwerdeschreiben, Business - Geschäftskorrespondenz, Entschuldigungen

Anlass:

Als Selbständiger oder Einzelunternehmer kann es vorkommen, unter der eingeschränkten Ressourcenteilung einen Kunden vernachlässigt zu haben, was zu unbedingtem Dialog zwingen sollte. Dieses Muster dient einer Reaktion auf eine Beschwerde und kann allgemein verwendet werden, um parallel den Kunden telefonisch zu kontaktieren. Letztlich sollte man als Serviceorientierter nicht vergessen, dass ein Kunde, der sich beschwert noch nicht verloren ist, sondern eher besonderer Zuwendung bedarf.

7th
SEP

Einschlägige Reaktion auf unberechtigtes Mahnschreiben mit Zahlungsaufforderung

Post von Hagen | Archiviert unter Absagen, Beschwerdeschreiben, Forderungsschreiben, Internetangelegenheiten, Kündigungen, Mahnung, Wider-/Einsprüche, Zahlungsmodalitäten

Anlass:

Es ist manchmal nicht zu fassen ;D : Nichts ahnend öffnet man den Briefkasten und eine Inkassofirma versucht, vertreten durch einen nebulösen Anwalt, eine Rechnung einzutreiben. Doch ehe man an seinem Erinnerungsvermögen zweifelt, sollte man hier nach kurzer Recherche der angeblichen Dienstleistung und dessen Eintreibern, eine dementsprechende Reaktion zukommen lassen. Auch hier empfiehlt es sich, durchaus Rat von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Nichtzahlen und ein Schreiben dieser Art befreien nachweislich von diesen Forderungen.

3rd
JAN

Reaktion auf Mahnung

Post von admin | Archiviert unter Mahnung, Wider-/Einsprüche

Anlass:

Eine Mahnung trifft ein und es ist besser zu reagieren. Auch wenn eine Mahnung unberechtigt ist, bedarf es einer sachlichen Klärung.

30th
AUG

Reaktion auf unberechtigte Zahlungsaufforderung durch dubiose Inkasso

Post von Hagen | Archiviert unter Internetangelegenheiten, Mahnung, Tutorials/Leitfäden, Wider-/Einsprüche

Anlass:

Eine Inkassounternehmung schickt eine Zahlungsaufforderung zu, mit dem Hinweis unverzüglich zu zahlen. Die Firma , die sich als Gläubiger herausstellt, ist unbekannt oder man ist sich sicher keinerlei Geschäfte mit diesem Unternehmen abgeschlossen zu haben.

Dazu hier ein Schreiben als Reaktion – das im Bedarfsfall bequem angepasst werden kann. Anbei ist ein kleines Tutorial zur Handhabung in diesen Fällen, das jedoch kein juristisches Fachwissen widerspiegelt.

24th
JUN

Reaktion auf “Abzocke”-Zahlungsaufforderung

Post von Hagen | Archiviert unter Forderungsschreiben, Internetangelegenheiten, Mahnung, Wider-/Einsprüche

Anlass:

…durch die Weitergabe von Daten ist es dubiosen Unternehmen mittlerweile möglich, Daten von Verbrauchern insofern zu missbrauchen, daß einfach ein Vertragsabschluss behauptet wird und unter “Mahnschreiben”, die meist als Serienbrief zu erkennen sind, ein Inkassoverfahren androhen.

Doch bevor man aus Bequemlichkeit oder durch die einschüchternden Formulierungen unberechtigten Forderungen nachkommt, sollte man besser einen Anwalt aufsuchen, die Verbraucherzentrale informieren und das Zustandekommen des Vertrages in Frage stellen!

23rd
MRZ

Antwortschreiben auf unberechtigte Filesharing-Abmahnung

Post von Hagen | Archiviert unter Forderungsschreiben, Internetangelegenheiten, Wider-/Einsprüche

Anlass: Eine Anwaltskanzlei schickt Dir eine Abmahnung mit beiliegender Unterlassungserklärung und einer dreistelligen Geldforderung aufgrund eines Filesharing-Vorwurfs zu.

Das Schreiben dient zur näheren Erläuterung der Umstände und ist eine Reaktion, deren praktischer Erfolg und Rechtswirksamkeit nicht gewährleistet werden kann und darf. D.h. in diesem Fall ist es generell zu empfehlen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, um etwaigen Geschäftemachern sicher entgegen zu treten.

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