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Meldung an den Vermieter – Schimmelbefall in den Mieträumlichkeiten
Oft entwickeln sich die Schimmelpilze im Verborgenen und dunkle Flecken oder ein modriger Geruch zeugen von deren Existenz in den Wohn- bzw. Mieträumen. Allein die Feststellung in den Räumlichkeiten ist nicht immer mit einer akuten Gesundheitsgefährdung der Mieter oder Nutzer gleichzusetzen. Dennoch gilt es hier, sich zügig um eine Behebung des Schadens zu kümmern. Denn Schimmelpilzwachstum in einem Innenraum ist als ein hygienisches Problem anzusehen, das aus Gründen der vorbeugenden Gesundheitsschutzes zu beseitigen ist. Diese Vorlage dient einer zügigen Meldung an den Vermieter mit entsprechender Aufforderung zur Behebung der Umstände.