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Einschlägige Reaktion auf unberechtigtes Mahnschreiben mit Zahlungsaufforderung
Es ist manchmal nicht zu fassen: Nichts ahnend öffnet man den Briefkasten und eine Inkassofirma versucht, vertreten durch einen nebulösen Anwalt, eine Rechnung einzutreiben. Doch ehe man an seinem Erinnerungsvermögen zweifelt, sollte man hier nach kurzer Recherche der angeblichen Dienstleistung und dessen Eintreibern, eine dementsprechende Reaktion zukommen lassen. Auch hier empfiehlt es sich, durchaus Rat von einem Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Nichtzahlen und ein Schreiben dieser Art befreien nachweislich von diesen Forderungen.
Reaktion auf Mahnung zu einer bereits bezahlen Rechnung
Eine Mahnung trifft ein und es ist besser zu reagieren. Auch wenn eine Mahnung unberechtigt ist, bedarf es einer sachlichen Klärung.
Reaktion auf ungerechtfertigte Abmahnung (Massenabmahnung)
Es wird eine ungerechtfertigte Abmahnung zugestellt (z.B. Massenabmahnung bei Filesharing). Doch hier sollte man aufpassen und es nicht einfach unbedingt ignorieren. Gesetzte Fristen ermöglichen vielen Massenabmahnern eine Lücke, die deren Forderungen gegebenenenfalls berechtigen lässt. Das muss jedoch nicht sein.
Dieses Schreiben kann als eine erste, zügige Reaktion auf das Abmahnschreiben dienen, ersparen aber letztendlich nicht den Gang zum Anwalt, bzw. dessen Rat.