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Einspruch bei erteiltem Fahrverbot
Man war zu schnell und wurde geblitzt oder ist in der Alltagshektik mal eben über die rote Ampel gefahren. Nun flattert ein Fahrverbot für ein paar Wochen ins Haus und man ist ernsthaft auf das Auto bzw. den Führerschein angewiesen. Hier gilt es innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung zügig zu reagieren und einen Einspruch zu erheben, um größeren Schaden für sich selbst in diesem Fall abzuwenden. Dabei muss man darlegen, dass ein Fahrverbot eine unzumutbare Härte bedeutet und die Existenz gefährdet. Danach wird oftmals kulant reagiert, wenn alle relevanten Sachverhalte und ein erstes Vergehen berücksichtigt werden. Dabei kommt es z.B. darauf an, ob es besondere Gründe gab, dass man zu dieser Geschwindigkeitsübertretung kam und die Arbeit wirklich akut gefährdet ist. Passen die Umstände, so wird ein erhöhtes Bussgeld erhoben. Wie immer gilt es auch hier, dennoch den Rat eines Anwalts für Verkehrsrecht einzuholen, um die Angelegenheit erfolgreich zu gestalten.