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Vorsorgevollmacht zur vorzeitigen Interessensklärung
Aufgrund von Krankheit oder Unfall können Erwachsene bestimmte Anliegen nicht mehr selbst klären und regeln. In diesen Fällen ist es wichtig vorbereitet bestimmte Interessen formuliert zu haben. Man kann jedoch vorzeitig seinen Interessen Nachdruck verleihen, indem man eine Vorsorgevollmacht erstellt. Diese sollte dann im Nachhinein von einem Notar beglaubigt werden. Bei Immobilien (wie z.B. Häusern, Wohnungen etc.) sollte man generell eine notarielle Beglaubigung vorliegen haben. Denn diese notariell bestätigte Vorsorgevollmacht muss dann auf Verlangen von Behörden oder Versicherungsunternehmen vorgelegt werden.