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Aufhebung einer Einzugsermächtigung
Die Beendigung einer vergebenen Einzugsermächtigung an eine einziehende Instanz ist durch den Widerruf bzw. Beendigung der Ermächtigung gewährleistet. Diese sollte möglichst schriftlich erteilt und von dem ehemaligen Zahlungsempfänger bestätigt werden. Oft erübrigt sich diese schriftliche Widerrufung bei Beendigung oder Kündigung von Verträgen (z.B. Mietvertrag), da die Kündigung an sich die Beendigung des Verhältnisses dokumentiert. Ist man mit einer weiteren Abbuchung nicht einverstanden, kann man die Lastschrift innerhalb von sechs Wochen bei der zuständigen Bank widerrufen. Der eingezogene Geldbetrag wird dann auf das Konto zurückgebucht.