Vermieter kündigt – Mieterwiderspruch
Der Vermieter kündigt dem Mieter. Liegt dabei keine Pflichtverletzung des Mieters oder eine ausnahmslose Abrissmodernisierung vor, ist in bestimmten Gründen ein Widerspruch des Mieters zulässig. Generell sollte der Widerspruch dem Vermieter zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist zugehen. Dabei sollte man sich auf die sogenannte Sozialklausel beziehen. Dabei ist jedoch immer im tatsächlichen Einzelfall zu empfehlen, einen Anwalt für Mietrecht aufzusuchen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Widerspruch ist letztlich, dass die Begründung des Mieters schwerer wiegt, als das Interesse und die Argumentation des Vermieters. Als Orientierung dazu ein Textmuster.
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erst war ich sprachlos
doch hier habe ich wenigsten die idee bekommen, wie ich reagieren könnte
die sache ist jetzt beim anwalt.
danke für die textvorlage